
Helene zu Mecklenburg
Duchesse d'Orléans
(24.01.1814 - 17.05.1858)
Helene Luise Elisabeth, Herzogin zu Mecklenburg-Schwerin, kam am 24. Januar 1814 in Ludwigslust als Tochter des Prinzen Friedrich Ludwig zu Mecklenburg (1778-1819) und dessen zweiter Gemahlin, Karoline Luise von Sachsen-Weimar-Eisenach (1786-1816), zur Welt.
Duchesse d'Orléans, 1837 (Julius l'Ancien Schoppe)
Am 30.05.1837 heiratete die 23-Jährige auf Schloss Fontainebleau den französischen Thronfolger Ferdinand Philippe d’Orléans, ältester Sohn des Bürgerkönigs Louis-Philippe I.
Die Hochzeit durfte nicht in der Kathedrale Notre-Dame in Paris stattfinden, da die Braut nicht dem katholischen Glauben angehörte, sondern protestantisch war. Der Erzbischof von Paris, Hyacinthe-Louis de Quélen, hatte deshalb eine Heirat in Notre-Dame verboten.
Die standesamtliche Hochzeit des Duc d'Orléans und der Prinzessin zu Mecklenburg
am 30.05.1837 in der Galerie de Henri II, Fontainebleau (Pierre Justin Ouvrié)
Die kirchliche Hochzeit des Duc d'Orléans und der Prinzessin zu Mecklenburg am
30.05.1837 in der ehemaligen Galerie Louis-Philippe (heute Salle des Colonnes)
Die Hochzeit des Duc d'Orléans und der Prinzessin zu
Mecklenburg am 30.05.1837 (Jean-Charles Develly)
Duc & Duchesse d'Orléans, 1837
Hélène war durch ihre Heirat eine Duchesse d'Orléans und die Thronfolgerin von Frankreich.
Die Ehe des Thronfolgerpaares galt als glücklich; Hélène gewann zudem die Sympathie des Volkes, nachdem sie den deutschen Weihnachtsbaum in Frankreich eingeführt hatte.
Aus Hélènes Ehe mit Ferdinand-Philippe gingen zwei Söhne hervor:
• Louis Philippe Albert, Comte de Paris (1838-1894)
• Robert Philippe Louis Eugène Ferdinand, Duc de Chartres (1840-1910)
Zeitungsbericht anlässlich der Taufe des Comte de Paris, 1838
Die Duchesse d'Orléans mit ihrem Sohn, dem Comte de Paris
(1839, Franz Xaver Winterhalter)
Hélènes Familie um 1842
Die Ehe des Herzogenpaares von Orléans währte jedoch nur kurz, da Ferdinand Philippe am 13.07.1842 im Alter von 31 Jahren tödlich verunglückte.
König Louis-Philippe I, umgeben von seiner Familie, präsentiert nach dem
Tod Ferdinand Philippes dessen Kinder und Erben (1842, Antoine Maurin)
Der Tod des Thronfolgers von Frankreich löste innerhalb der Orléans-Familie einen heftigen Streit über die Frage der Regentschaft aus. Angesichts des Alters des Königs Louis-Philippe I. (69 Jahre) musste schnell eine geeignete Lösung gefunden werden. Der neue Thronfolger, Hélènes ältester Sohn Louis Philippe Albert, war noch keine vier Jahre alt und damit im Falle des Ablebens von König Louis-Philippe I. noch nicht regierungsfähig.
Zu einer Regentschaft kam es letztendlich jedoch nie -- die Monarchie wurde am 24.02.1848 abgeschafft, König Louis-Philippe I selbst starb 1850.
Hélène hatte am Tag der Entmachtung ihres Schwiegervaters noch versucht, vor der Nationalversammlung den Thron für ihren Sohn Louis Philippe Albert zu erhalten, doch sie scheiterte. Am 25.02.1848 wurde die Zweite Französische Republik ausgerufen.
Die Herzogin verließ daraufhin Frankreich gemeinsam mit ihren Söhnen und floh nach Eisenach. Hier erhielt sie 1851 die Ehrenbürgerschaft.
Duchesse d'Orléans, um 1850 (Heinrich Pommerencke)
Aus dem Exil heraus setzte sie sich weiterhin für die Thronrechte ihres Sohnes ein, doch die Franzosen begannen, sich wieder nach einem Monarchen aus dem Hause Bourbon zu sehnen und bevorzugten daher deren Oberhaupt, den Comte de Chambord, Enkel des letzten Bourbonen-Königs Charles X.
Hélène zu Mecklenburg-Schwerin, Duchesse d'Orléans, verstarb am 17.05.1858 in Richmond, England, infolge einer verschleppten Grippe.
Beigesetzt wurde sie in in Weybridge. 1876 wurde der Leichnam der Herzogin in die Chapelle Royale Saint Louis zu Dreux umgebettet.

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